Absturzsicherungsmassnahmen ab 2 m Höhe, beachten Sie die neue SUVA Regelung.
Um Unfälle durch Stürze beim Einsatz von Leitern zu verhindern gibt es Anpassungen bei der Absturzsicherung. Neu werden Absturzsicherungen beim Einsatz von Leitern ab einer Höhe von 2 m erforderlich. Eine solche Regelung gab die SUVA zwar bisher vor, jedoch erst ab einer Höhe von 3 m.
Ab dem 1. Januar 2022 unterliegt der Einsatz von Leitern auf Baustellen neuen Einschränkungen und bedingt damit eine genaue Planung der geeigneten Arbeitsmittel. Möglicherweise müssen in einigen Fällen andere Arbeitsmittel eingesetzt werden. Dies bedingt den Kauf/die Miete von Gerätschaften wie Plattformleitern, Hebebühnen oder Mobilgerüste (Rollgerüste).
Bereits ab CHF 100.- pro Tag mieten Sie unsere "Innen Arbeitsbühne" und arbeiten sicher in einer Höhe bis 8 Meter. Eine Lieferung und Platzierung der Hebebühne sowie die Instruktion der Anwender ist auch möglich. Bei einer Breite von nur 80cm fahren Sie mit der Bühne in fast jedes Gebäude. Bedarf an mehr Infos? Schicken Sie uns ein Email auf eugen.monn@edecom.ch oder rufen Sie uns an auf 081 943 31 31.